SGB §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

(5) In Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass diese bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen. Die Erziehungsberechtigten sowie das Kind sind in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend”

Die Bedeutung des Kinderschutzes in unserer Ausübung als Tagesmutter hat oberste Priorität. Zwischen uns als Tagespflegeperson und dem Jugendamt Breisgau-Hochschwazwald gibt es eine schriftliche Vereinbarung zur Einhaltung des § 8a. Mit der Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen und Schulungen stehen wir jederzeit beratend und vermittelnd im Bezug des Kinderschutzes für Eltern und Hilfesuchenden zur Seite.



Partizipation

Mitbestimmung

Kinder haben ein Recht auf Mitbestimmung und Beteiligung.

Partizipation bei Säuglingen und Kleinkinder heißt für uns, ihre

Mimik, Gestik, Körpersprache und Lautsprache 

wahrzunehmen und sie mit zu beteiligen

Bildung durch Mitbestimmung entsteht durch Beteiligung am Gruppengeschehen und Mitspracherecht. Selbstbestimmt Entscheidungen treffen und Raum und Sicherheit für ihr eigenständiges Handeln geben. 

Vertrauen, Sicherheit, Transparenz, Toleranz

Partizipation wird in der Schatztruhe im Alltag gelebt: Welche Fingerspiele und Lieder singen wir im Morgenkreis? Kinder können bei der Planung des Speiseplanes mitbestimmen. Sie dürfen entscheiden, ob sie an den Spielangeboten teilnehmen möchten. Ihren Platz am Tisch dürfen sie selbst bestimmen. Am Tisch nehmen sie ihr Essen selber. Das Kind entscheidet selbst, wie viel es essen mag.

Wir geben den Kindern in der Kindertagebetreuung einen geschützten Rahmen, ihre unterschiedliche Bedürfnisse und Meinungen haben zu dürfen.