Zuschüsse und Kostenerstattung
Für die Betreuung ihres Kindes können sie eine finanzielle Förderung vom Landkreis Breisgau Hochschwarzwald erhalten.
Wir haben alle Anträge für Sie zusammengestellt und sind gerne beim ausfüllen behilflich.
Mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum vollendeten dritten Lebensjahr haben Kinder einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Förderung in der Kindertagespflege von bis zu 20 Stunden in der Woche. Wird ein höherere Betreuungsumfang benötigt, wegen Erwerbstätigkeit, Schul- oder Berufsausbildung, Studium, Umschulung, gesundheitliche oder sonstige Gründe, müssen entsprechende Anträge und Nachweise beim Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald eingereicht werden.
Für Kinder unter 12 Monaten können sie aus bestimmten Gründen Berufstätigkeit, Schulbesuch, Studium oder aus pädagogischen Gründen finanzielle Förderung der Kindertagespflege beantragen.